Eltern an der
Dr. Wintrich Realschule Ebersberg
© Elternbeirat der Dr. Wintrich Realschule Ebersberg 2015
Klassenelternsprecher (KES genannt)
Die Eltern jeder Klasse (5.-10. Klasse) sollten am Anfang jeden Schuljahres einen
Klassenelternsprecher (KES) und dessen Stellvertreter wählen.
Die Wahl des Klassenelternsprechers kann öffentlich oder geheim erfolgen. Beide
werden für den Zeitraum eines Schuljahres gewählt.
Die Aufgaben sind:
• Kommunikation zwischen Eltern und Lehrern.
• Ansprechpartner bei Problemen der Klasse (z.B. Schwierigkeiten mit einer
Lehrkraft).
• Kommunikation mit dem Elternbeirat.
• Teilnahme an den Sitzungen der KES 1x im Halbjahr.
• Durchführung von Elternstammtischen.
• Weitergabe von Informationen und Unterstützung des Elternbeirats in der
Ausführung des Amtes.
Warum sollten Sie sich für das Amt des KES stark machen?
Der Elternbeirat und die Klassenelternsprecher haben in Bayern eine wichtige Rolle.
•
Sie erhalten laufend aus erster Hand wichtige Informationen von der Schule, aus dem
Ministerium und den Verbänden.
•
Sie werden ein Teil des inneren Kreises.
•
Sie können aktiv am Schulgeschehen ein- und mitwirken und so optimale Bedingungen für
Ihre Kinder mitgestalten.
•
Sie vertreten die Stimmen der Eltern aus Ihrer Klasse und helfen denjenigen, die sich nicht
alleine positionieren können.
•
Sie sind ein wichtiges Bindeglied zwischen Ihren Kindern und der Schule.
•
Sie schauen hin und gestalten mit!
Aufgaben des Schulforums
Das Schulforum bestehend aus dem Schulleiter, zwei von der Lehrerkonferenz gewählten Lehrkräfte, dem
Elternbeirats-Vorsitzenden, zwei vom Elternbeirat gewählten Elternbeirats-Mitgliedern und drei Vertretern
der SMV und ein Teilnehmer des Sachaufwandträgers. Dieses stellt das Gremium der Schulfamilie dar und ist
im Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG Artikel 69) sowie in der
Schulordnung verankert. Das Schulforum wird an allen Schulen, an denen ein Elternbeirat besteht,
eingerichtet.
Es berät in Fragen, die Schüler, Eltern und Lehrer gemeinsam betreffen und gibt Empfehlungen ab.
Beschlüsse
Beschlüsse des Schulforums in Angelegenheiten, die ihm zur Entscheidung zugewiesen sind, haben bindende
Wirkung für die Schule: Schulprofil, Verhaltensregeln und Hausordnung, Pausenordnung und -verpflegung,
Grundsätze über die Durchführung von Veranstaltungen im Rahmen des Schullebens.
In den übrigen Angelegenheiten gefasste Beschlüsse bedeuten Empfehlungen, z. B. wesentliche Fragen der
Schulorganisation, Schulwegsicherung und Unfallverhütung, Baumaßnahmen, Sozialarbeit, Namensgebung
der Schule. Verlangt die Arbeitsgruppe Schülerzeitung die Behandlung einer ablehnenden Entscheidung des
Schulleiters im Schulforum, so ist dieses einzuberufen.
Konflike
Es kann ferner auf Antrag eines Betroffenen in Konfliktfällen vermitteln, allerdings nicht bei
Ordnungsmaßnahmen, bei denen der Elternbeirat mitwirkt..
Das Schulforum findet nicht öffentlich statt, es können aber auch Nicht-Mitglieder zu einzelnen
Tagesordnungspunkten ohne Stimmrecht hinzugezogen werden. Das Schulforum tagt zweimal
im Schulhalbjahr.