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upE - Elternmagazin

Eltern an der Dr. Wintrich Realschule Ebersberg
© Elternbeirat der Dr. Wintrich Realschule Ebersberg 2015

Ihr Kind pubertiert! 

Ist es nur eine aktuelle Laune  oder kündigt sich bei Ihrem  Sprößling die Pubertät an? Diese  und weitere Antworten können  Ihnen die Elternbriefe gebe.  Die 48 ELTERNBRIEFE des  Bayerischen Landesjugendamtes  möchten Sie dabei  unterstützen, von Geburt an mit Ruhe, Freude und wachsender  Sicherheit die ersten 18  Lebensjahre Ihres Kindes zu  begleiten.   Sie erhalten wertvolle Tipps und  Einsichten in die verschiedenen  Entwicklungsphasen Ihres  Kindes.  Die Briefe sind auf die  Lebensverhältnisse in Bayern  zugeschnitten und enthalten  hilfreiche Informationen zu  Anlaufstellen und  Kontaktadressen für besondere  Situationen.  
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Der Übertritt zur Realschule

Der Übertritt von der Grundschule  auf eine Weiterführende Schule ist  immer ein gut zu überlegender  Schritt für der Zukunft unserer  Kinder. Wer wünscht sich nicht den  Überflieger, der mit wenig Aufwand  das Maximale aus sich heraus holen  kann? Wer hätte nicht gerne die  besten Chancen für sein Kind in  dieser Leistungsgesellschaft?     Und wer  möchte, dass sein Kind  glücklich ist?  Jeder möchte das! Jetzt heißt es aber: " Wie finde ich  diesen Weg und was kann ich  meinem Kind zumuten?"  Die Noten:  Ausschlaggebend für den Übertritt  ist der Notendurchschnitt in den  Fächern Deutsch, Mathematik und  Heimat- und Sachunterricht im  Übertrittszeugnis. Beträgt dieser Durchschnitt 2,66  oder besser, so darf das Kind ohne  Teilnahme am Probeunterricht an  eine Realschule wechseln.   Schülerinnen und Schüler mit einem  Notendurchschnitt von 3,00 oder  schlechter können am dreitägigen  Probeunterricht teilnehmen. Bei  entsprechender Leistung ist die  Aufnahme an eine Realschule  möglich. 

Übertritt vom Gymnasium zur

Realschule

Das Kind besucht derzeit die 5. Klasse  eines Gymnasiums und möchte zum  nächsten Schuljahr in die 5. Klasse  einer öffentlichen Realschule  wechseln.  Ein Übertritt ist zum  Schuljahresbeginn uneingeschränkt  möglich, wenn kein  Wiederholungsverbot nach BayEUG  Art. 53 Abs. 3 besteht. Hinweis: Beachten Sie dabei, dass  Schülerinnen und Schüler, die am  Gymnasium keine  Vorrückungserlaubnis erhalten haben,  nicht automatisch auch an der  Realschule als "Wiederholer" gelten. 

Gibt es eine Probezeit für 

mein Kind? 

Eine generelle Probezeit, die  unmittelbar beim Wechsel an eine  öffentliche Realschule beginnt und  für alle Realschüler gilt, gibt es  nicht. Unter bestimmten Voraussetzungen -  diese sind in der Realschulordnung §  29 und § 31 (RSO) geregelt - haben  Schülerinnen und Schüler jedoch eine  Probezeit, in der über die endgültige  Aufnahme in eine höhere  Jahrgangsstufe entschieden wird.  Ausschlaggebend dafür sind  einerseits die erbrachten Leistungen,  andererseits aber auch die  Gesamtpersönlichkeit der Schüler. Die Probezeit dauert in der Regel bis  zur Aushändigung des  Zwischenzeugnisses. Diese Dauer  kann jedoch auch verlängert werden. 

DER ÜBERTRITT

Was ist eine

Aufnahmeprüfung

Aufnahmeprüfungen werden in den  letzten Tagen der Sommerferien  durchgeführt. Sie erstrecken sich in  der Regel auf alle Vorrückungsfächer  der vorhergehenden Jahrgangsstufe  der Realschule.   Eine Aufnahmeprüfung entfällt in  Fächern, in denen  der Schüler an der bisher besuchten  Schule keinen Pflichtunterricht  hatte,  im Jahreszeugnis des Gymnasiums,  der Wirtschaftsschule sowie der  Mittlere-Reife-Klassen der  Hauptschule mindestens die Note 4,  im Jahreszeugnis der Hauptschule  (außerhalb der Mittlere-Reife-  Klassen) mindestens die Note 2  nachgewiesen wird.  

Übertritt von der Mittelschule 

auf  die Realschule 

Ihr Kind besucht derzeit die 5. Klasse  einer öffentlichen Haupt- oder  Mittelschule und möchte zum nächsten  Schuljahr in die 5. Klasse einer  Realschule wechseln.   Für die Realschule benötigt die  Schülerin / der Schüler im  Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 5  einer öffentlichen Haupt-/Mittelschule  in den Fächern Deutsch und  Mathematik einen Notendurchschnitt  von 2,5 oder besser.  Eine Voranmeldung an der Realschule  mit dem Zwischenzeugnis ist  erforderlich. Die Aufnahme in die Realschule richtet  sich nach Art. 44 des Bayerischen  Gesetzes über das Erziehungs- und  Unterrichtswesen (BayEUG) und nach  den Bestimmungen der Schulordnung  für Realschulen (RSO). 

Was bedeutet Elternwille im 

Zusammenhang mit dem 

Probeunterricht? 

Der sogenannte Elternwille meint,  dass Sie sich unter bestimmten  Bedingungen (Probeunterricht  jeweils die Note 4) auch über eine  Empfehlung der Realschule  hinwegsetzen und selbst  entscheiden können, ob Ihr Kind die  Realschule besuchen soll oder nicht.  In diesem Fall können die  Erziehungsberechtigten nach § 26  der Realschulordnung (RSO) die  Aufnahme in die Realschule  beantragen. Die höchstmögliche Ausbildung ist  nicht immer gleichzeitig die   bestmögliche, auf die individuellen  Fähigkeiten und Fertigkeiten  abgestimmte Ausbildung Ihres  Kindes. Sie können immer ein  Beratungsgespräch mit der  Schulleitung oder der  Beratungslehrkraft vereinbaren.  Darüber hinaus stehen Ihnen auch  die staatlichen  Schulberatungsstellen beratend zur  Verfügung. Berücksichtigen Sie dabei bitte, dass Sie stets am Noten- und  Leistungsbild Ihres Kindes orientiert  beraten werden und die  Beratungslehrkräfte darüber hinaus  ein hohes Maß an pädagogischer  Diagnosefähigkeit besitzen.  
Quelle: Bayrisches Realschulgesetz
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